Katzenschutzverordnung – wozu dient sie und was besagt sie?

Photos zum Beitrag stammen von der Katzenburg Erlensee

Katzen (und Kater!) mit Zugang ins Freie müssen demnach ab dem 5. Lebensmonat kastriert und gechipt oder tätowiert und registriert sein. Damit soll die bestehende Überpopulation der freilebenden Katzen eingedämmt werden. Man nimmt diese Menge an Katzen draußen nicht so wahr, weil sie sich gut verstecken. Sie stammen alle von unkastrierten Hauskatzen ab. Diese freilebenden Katzen sind oft krank, von Parasiten befallen und leiden an Hunger. Sie paaren sich mit den sogenannten unkastrierten „Freigängern“ und können dabei auch Krankheiten übertragen oder sich im Revierkampf verletzen.

Der Katzenschutz hat noch eine positive Seite für jeden Katzenhalter/jede Katzenhalterin: kastrierte Katzen und Kater entfernen sich nicht so weit wie unkastrierte und kommen dann auch eher wieder (unfallfrei) nach Hause.

Ein Hinweis auch für jede/jeden, der draußen regelmäßig eine verwilderte Katze sieht oder füttert: Man kann sich gerne an z.B. die Katzenburg in Erlensee oder ähnliche Einrichtungen wenden, wenn der Eindruck entsteht, dass die Katze gesundheitliche Probleme hat oder gar nicht mal kastriert ist. Um Katzenkindern zu helfen, sollten auch diese umgehend gemeldet werden – im Zweifel an einen Tierarzt/eine Tierärztin.

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